Die Gebühren für Leistungen und Medikamente werden auf Grundlage der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) vom 19.07.2017 sowie der Arzneimittelpreis-Verordnung vom 14. November 1980 (BGBI S. 2147) in der derzeit gültigen Fassung zzgl. 19% Mehrwertsteuer für Leistungen und Medikamente sowie 7% Mehrwertsteuer für Futter und Mittel zur Nahrungsergänzung erhoben. Diese GOT ist eine gesetzlich fixierte Abrechnungsgrundlage, an die grundsätzlich alle Tierärzte gebunden sind.

In dieser Gebührenordnung wird ein Mindestsatz (einfacher Satz) sowie ein Höchstsatz (dreifacher Satz) vorgeschrieben, welcher von Tierärzten weder unter- noch überschritten werden darf. Während der Notdienstzeiten (außerhalb der Sprechstunden) können sich die Gebühren erhöhen. Wenn Sie  unsere Leistungen in Anspruch genommen haben, erhalten Sie im Anschluss eine detaillierte Abrechnung, in der Sie die einzelnen Leistungen und Medikamente herauslesen können. Gerne wird Ihnen diese auch auf Wunsch näher erläutert.

Rechnungen werden sofort fällig und können Bar oder per Überweisung beglichen werden.

Einsicht in die Tierärztliche Gebührenordnung können Sie auch auf der Servicewebsite des
Bundesministeriums der Justiz nehmen.

Desweiteren ist es möglich, individualisierte Betreuungsverträge abzuschließen. Diese können bei regelmäßigen Bestandsbesuchen bzw. Gesundheitschecks abgeschlossen werden. Hieraus kann auf Grundlage der GOT ein reduziertes Betreuungsentgeld entstehen.

Die Kosten für die Anfahrt können die Gesamtkosten eines Hausbesuches maßgeblich bestimmen. Gerne können Sie sich mit mehreren Fischhaltern, die an einer gesundheitlichen Kontrolle ihrer Fische interessiert sind, zusammen schließen. Wir versuchen, möglichst mehrere Hausbesuche an einem Tag zusammenzufassen und so die Fahrtkosten anteilig zu vermindern.

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Praxis für Fische Otterndorf  | E-Mail: praxis@fisch-tierarzt.de